Stand 01.01.2008
ANMELDUNG, BUCHUNGSBESTÄTIGUNG
Mit der Anmeldung für den Aufenthalt in einer Wohnung/einem Zimmer bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluß eines Zeitmietvertrages verbindlich an. Das kann schriftlich oder mündlich geschehen.
Der Mietvertrag wird durch Unterzeichnung beider Parteien verbindlich. Bei Nichtrückgabe des beidseitig unterzeichneten Mietvertrages binnen 7 Tagen kann der Vermieter den Vertrag auflösen
Buchungen sind als Postversand oder Telefax gültig.
BEZAHLUNG
KURZZEITVERMIETUNG
Mit dem Abschluß des Mietvertrages leistet der Mieter binnen 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises. Der restliche Mietpreis wird 14 Tage vor Anreise fällig. Anderslautende Zahlungsvereinbarungen werden im Mietvertrag festgelegt. Die entsprechenden Beträge sind termingerecht und ohne Abzug auf das Konto des Vermieters zu überweisen.
LANGZEITVERMIETUNG
Mit dem Abschluß des Mietvertrages leistet der Mieter bis zum 25. des Vormonats eine Vorauszahlung von 100% des Mietpreises für den Folgemonat. Anderslautende Zahlungsvereinbarungen werden im Mietvertrag festgelegt. Die entsprechenden Beträge sind termingerecht und ohne Abzug auf das Konto des Vermieters zu überweisen.
LEISTUNGEN, NEBENKOSTEN
Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Mietvertrag. Mündliche Vereinbarung sind unwirksam und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Kosten für die Endreinigung der Wohnung, Nutzung von Bettwäsche und Handtüchern, Energie- und Wasserkosten im üblichen Rahmen sind, sofern im Mietvertrag nicht anders lautend vereinbart, im Mietpreis enthalten.
BESONDERE HINWEISE FÜR UNSERE WOHNUNGEN
Die Wohnungen dürfen maximal von der im Mietvertrag aufgeführten Anzahl von Personen bewohnt werden, eine über die vertraglich vereinbarte hinausgehende Belegung führt zur sofortigen Auflösung des Mietvertrages. Die Verpflichtung zur vollen Mietzahlung bleibt bestehen. Die Unterbringung von Gästen durch den Mieter stellt eine grobe Verletzung des Mietvertrages dar und führt ebenfalls zur sofortigen Auflösung des Mietvertrages. Die Verpflichtung zur vollen Mietzahlung bleibt bestehen.
Die Mitnahme eines Haustieres wird nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung gestattet. Maßgeblich ist der Mietvertrag. Die Mitnahme von mehr als einem Haustier bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Für mitgebrachte Tiere muss während der Aufenthaltszeit eine gültige Tierhalterhaftpflicht-Versicherung bestehen. Nicht stubenreine Tiere dürfen nicht mitgebracht werden. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass weder Haus noch Grundstück noch anliegende Straßen und Gehwege durch mitgeführte Tiere verunreinigt werden. Es ist darauf zu achten, dass Tiere so rechtzeitig ausgeführt werden, dass Verunreinigungen ausgeschlossen werden können. Der Vermieter hat ggf. das Recht, eine Kaution zu fordern.
Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Die Wohnung/Gästezimmer sind durch den Mieter bis 10.00 Uhr freizugeben und können ab 15.00 Uhr bezogen werden.
Jeder Gast verpflichtet sich, die Wohneinheit nebst Inventar und Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter, Tiere oder Gäste entstandenen Schaden unmittelbar dem Vermieter oder dessen Beauftragten anzuzeigen und zu ersetzen. Bei der Wohnungsübergabe kann eine angemessene Kaution verlangt werden.
Der Mieter ist verpflichtet, die Kücheneinrichtung nebst dem Inventar zu reinigen und die Wohnung in besenreinem Zustand zurückzugeben.
Bei der Mitführung von Tieren verpflichtet sich der Mieter zur sorgfältigen Beseitigung von durch Tiere verursachte Verschmutzungen sowie zur Entfernung von Tierhaaren.
Der Müll ist zu trennen und in den passenden Müllbeuteln zu entsorgen.
MÄNGELRÜGEN
Mängel sind dem Vermieter unmittelbar, d.h. sofort nach deren Erkennen in grundsätzlich schriftlicher Form anzuzeigen. Dem Vermieter muss ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung eingeräumt werden.
HÖHERE GEWALT
Sollte dem Mieter aufgrund höherer Gewalt oder deren Auswirkungen die Nutzung des gemieteten Objektes nicht möglich sein, bleibt die Verpflichtung zur vollen Mietzahlung bestehen.
RÜCKTRITT DURCH DEN MIETER
Der Mieter kann von der Anmietung zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Es gelten die folgenden Stornogebühren:
- bis 60 Tage vor Reiseantritt 25% des Gesamtmietpreises
- bis 30 Tage vor Reiseantritt 50% des Gesamtmietpreises
- bis 14 Tage vor Reiseantritt 75% des Gesamtmietpreises
- danach 100 % des Gesamtmietpreises
RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN VERMIETER
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Hausfrieden durch den Mieter oder dessen Mitreisende gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich der Mieter deutlich vertragswidrig verhält. Der Vermieter behält den Anspruch auf den Mietpreis.
ALLGEMEINES
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.
Bindend sind ausschließlich schriftliche Vereinbarungen, mündliche Absprachen sind unwirksam.